Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
R.E.CONNECT GmbH,  Parkstraße 53, 65191 Wiesbaden, 

Vertreten durch die Gesellschafter Vanessa Beigel, Sascha Beigel und Alexander Seidler

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die R.E.CONNECT GmbH mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als R.E.CONNECT GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn R.E.CONNECT GmbH in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

(3) Die von R.E.CONNECT GmbH angebotenen Dienstleistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

§ 2 Leistungen von R.E.connect GmbH / Mitwirkung des Kunden

(1) R.E.CONNECT GmbH erbringt für Immobilienmakler Beratungs- und Agenturdienstleistungen im den Bereichen Onlinemarketing, Anfragengenerierung sowie der Erstellung von Web- und Landeseiten. Außerhalb der Erstellung von Web- und Landeseiten wird ein bestimmter Erfolg von R.E.CONNECT GmbH nicht geschuldet, insbesondere nicht das Erreichen einer bestimmten Anzahl an Objektanfragen.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch R.E.CONNECT GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch von R.E.CONNECT GmbH unberührt.

(3) In Bezug auf die von R.E.CONNECT GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht R.E.CONNECT GmbH in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(4) R.E.CONNECT GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

(5) Der Kunde bleibt für die rechtskonforme Ausgestaltung von Inhalten auf Web- und Landeseiten selbst verantwortlich. Eine rechtliche Überprüfung erstellter Inhalte durch R.E.CONNECT GmbH erfolgt nicht. Gegebenenfalls zur Verfügung gestellte Muster (zB Datenschutzgeneratoren) sind ausschließlich als Platzhalter zu verstehen, der vom Kunden zu substituieren ist.

(6) Sollte die Verwendung von Bild- und/oder Filmmaterial im Wege der Zusammenarbeit erforderlich werden, hat der Kunde R.E.CONNECT GmbH sämtliche Nutzungs- und Bearbeitungsrechte daran zum Zwecke der Vertragserfüllung zur Verfügung zu stellen beziehungsweise eine jeweils hinreichende Lizenz zu organisieren.

(7) Die bei R.E.CONNECT GmbH gebuchten Leistungen sind nicht auf Dritte übertragbar.

(8) Erbringt der Kunde vereinbarte Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, bleibt der Vergütungsanspruch von R.E.CONNECT GmbH unberührt.

(9) Budget für etwaige Werbekampagnen ist in der mit dem Kunden vereinbarten Vergütung nicht enthalten. Dieses trägt der Kunde ausschließlich selbst.

(10) Landeseiten und Domains werden von R.E.CONNECT GmbH dem Kunden ausschließlich für die Dauer der Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellt.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen R.E.CONNECT GmbH und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen. Fernmündliche Vertragsschlüsse werden von R.E.CONNECT GmbH nach erteilter Einwilligung durch den Kunden aufgezeichnet.

(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von R.E.CONNECT GmbH eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen

(1) Sofern eine Leistung von R.E.CONNECT GmbH außerhalb der Konzipierungsphase nicht dem Dienst-, sondern dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-6.

(2) R.E.CONNECT GmbH kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.

(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. R.E.CONNECT GmbH kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber R.E.CONNECT GmbH nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und R.E.CONNECT GmbH überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.

(5) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist R.E.CONNECT GmbH berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.

(6) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von R.E.CONNECT GmbH gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von R.E.CONNECT GmbH hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von R.E.CONNECT GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von R.E.CONNECT GmbH erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von R.E.CONNECT GmbH ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von R.E.CONNECT GmbH ist anders lautend. Eine R.E.CONNECT GmbH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern mit R.E.CONNECT GmbH als Bezahlart Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde R.E.CONNECT GmbH ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.

(4) R.E.CONNECT GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an R.E.CONNECT GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 6 Kündigung, Laufzeit

(1) Die Vertragslaufzeit wird von den Parteien individuell im Hauptvertrag bestimmt. Wird der Vertrag nicht spätestens vier Wochen vor Ende der vereinbarten Laufzeit gekündigt, verlängert er sich jeweils zu gleicher Laufzeit und gleichen Bedingungen. Eine im Wege der Erstlaufzeit entrichtete Setup-/Einrichtungsgebühr wird im Verlängerungsfall jedoch nicht abermals erhoben.

(3) Etwaige freie Kündigungsrechte während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch R.E.CONNECT GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei R.E.CONNECT GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die
Dienstleistungen notwendigen Daten bei R.E.CONNECT GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält R.E.CONNECT GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber R.E.CONNECT GmbH in Verzug, ist R.E.CONNECT GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. R.E.CONNECT GmbH wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 8 Erfüllung

(1) R.E.CONNECT GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. R.E.CONNECT GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Ist R.E.CONNECT GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von R.E.CONNECT GmbH unberührt.

§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme

Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

§ 10 Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass R.E.CONNECT GmbH überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt R.E.CONNECT GmbH insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 11 Nutzungsrechte

(1) In Bezug auf von R.E.CONNECT GmbH erstellte Webseiten gilt: Der Kunde erhält ein einfaches und dauerhaftes Nutzungsrecht in Bezug auf die von R.E.CONNECT GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse.

(2) In Bezug auf Onlinemarketingmaßnahmen und Landeseiten durch R.E.CONNECT GmbH gilt: Der Kunde erhält ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von R.E.CONNECT GmbH erstellten Inhalten für die Dauer der Vertragslaufzeit.

(3) Absatz 1 und 2 gelten ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die R.E.CONNECT GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(4) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an R.E.CONNECT GmbH über.

(5) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 12 Haftung

(1) R.E.CONNECT GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet R.E.CONNECT GmbH nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet R.E.CONNECT GmbH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 13 Widerrufsrecht

Unternehmern und Kaufleuten steht von Gesetzes wegen bei fernmündlich geschlossenen Verträgen kein Widerrufsrecht zu. R.E.CONNECT GmbH gewährt ein solches auch nicht auf vertraglicher Grundlage.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn R.E.CONNECT GmbH und der Kunde eine entsprechende individualvertragliche Abrede getroffen haben. Solche haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Bestätigung von R.E.CONNECT GmbH maßgebend.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von R.E.CONNECT GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz R.E.CONNECT GmbH.

AGB Stand: 16.07.2021 © Vervielfältigung verboten